Justiz-Irrtümer – NRW musste 1,4 Millionen Euro zahlen

Veröffentlicht am 12.09.2022Blick aus einer Zelle in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf. Wer zu Unrecht hintter Gittern sitzt, dem stehen neuerdings 75 Euro pro Hafttag zu JVA Wuppertal-Ronsdorf – wer hier, oder woanders, unschuldig einsitzt, erhält neuerdings 75 Euro Entschädigung pro Hafttag Quelle: dpa/Oliver Berg Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. Podcast freigeben Wer unschuldig hinter Gittern sitzt, hat nun Anspruch auf 75 Euro Entschädigung pro Hafttag – vorher waren es 25 Euro. Wegen dieser Erhöhung habe sich die Summe der Entschädigungszahlungen verdoppelt, gibt das NRW-Justizministerium an. Anzeige Anzeige

Die nordrhein-westfälische Justiz hat im vergangenen Jahr rund 1,4 Millionen Euro für Entschädigungen Unschuldiger zahlen müssen. Das Geld floss nicht nur an Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis saßen, sondern auch an solche, die zu Unrecht Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Vermögensarreste oder Sicherstellungen erdulden mussten.

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Die Summe verdoppelte sich gegenüber dem Vorjahr (0,68 Millionen), wie das NRW-Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteile. Sie umfasst die Entschädigung für alle zu Unrecht erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen – allerdings nicht für das Kalenderjahr, sondern jeweils bis zum Stichtag 31. Oktober.

Den Anstieg der Entschädigungshöhe führte das Ministerium auf die Verdreifachung der Haftpauschale von 25 Euro auf 75 Euro pro zu Unrecht erlittenem Hafttag zurück. Die Summe von 1,4 Millionen Euro in NRW entsprach der in Bayern 2021 ausgezahlten Entschädigungen.

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