Land NRW geht wegen Corona-Soforthilfen in Berufung

Veröffentlicht am 07.10.2022 Das Kölner Verwaltungsgericht am Freitag sechs Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben und hob entsprechende Rückforderungsbescheide des Landes auf Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Freitag sechs Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben und hob entsprechende Rückforderungsbescheide des Landes auf Quelle: dpa/Oliver Berg Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. Podcast freigeben Nach Düsseldorf und Gelsenkirchen hat nun auch das Verwaltungsgericht in Köln die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch das Land als rechtswidrig zurückgewiesen und gab sechs Klägern recht – NRW will nun in Berufung gehen. Anzeige Anzeige

Nach Niederlagen zu Corona-Soforthilfen vor den Verwaltungsgerichten Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen geht das Land Nordrhein-Westfalen in Berufung. „Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist es geboten, Berufung gegen die Urteile einzulegen“, begründete Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) am Freitag in Düsseldorf die Entscheidung.

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Im August hatten Empfänger von Soforthilfe in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Sie sollten Tausende von Euro zurückzahlen. Aus Sicht der Justiz aber waren die Antragsformulare und Genehmigungsbescheide missverständlich – die Richter hoben sie auf.

„Unklarheiten gehen immer zulasten der Behörden, nicht der Empfänger. Das ist einfach so“, hatte das Gericht zur Begründung mitgeteilt. Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) wurde aber ausdrücklich zugelassen. Diese Option habe das Land nun in drei Pilotverfahren gezogen, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte.

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Die drei Kläger hatten zunächst jeweils 9000 Euro Soforthilfe erhalten. Später reduzierte die Bezirksregierung Düsseldorf aber die Höhe der ihnen zustehenden Soforthilfe auf jeweils etwa 2000 Euro und forderte die restlichen 7000 Euro zurück. Nach Überzeugung des Gerichts hätten die Antragsteller aber zu Recht davon ausgehen können, dass Maßstab für die Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen seien und nicht – wie erst Wochen später vom Land klargestellt – die durch die Pandemie eingetretenen Verluste.

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In NRW sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bei den Verwaltungsgerichten rund 2500 Klagen gegen Schlussbescheide eingelegt worden. Die angestrebte Berufungsentscheidung solle zu Klarheit und Gleichbehandlung beitragen, erklärte Neubaur. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen prüfe das Wirtschaftsministerium derzeit, ob und in welcher Form ein Zahlungsmoratorium erlassen werden könne.

Zu Beginn des coronabedingten Lockdowns im März 2020 war für Hunderttausende Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Unterstützung des Bundes das milliardenschwere Programm „NRW-Soforthilfe 2020“ aufgelegt worden. Ausgezahlt wurde zunächst eine Pauschale – um Zeit zu gewinnen, sollte die Liquiditätsprüfung erst nachgelagert erfolgen.

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