Veröffentlicht am 26.08.2022
Nordrhein-Westfalen erweitert die Fördermöglichkeiten für Fotovoltaik auf Freiflächen. Künftig können im bevölkerungsreichsten Bundesland auch bestimmte, für die Landwirtschaft wenig ertragreiche Flächen für die Errichtung von Solaranlagen genutzt werden, wie die Landesregierung am Freitag, 26. August, mitteilte. Hier bestehe in NRW noch Nachholbedarf, sagte die Düsseldorfer Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).
Die Landesregierung nutzt dazu eine Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die es den Bundesländern ermöglicht, die Fördermöglichkeiten für Fotovoltaik in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ zu erweitern. Hochwertige Ackerböden bleiben dagegen mit Blick auf die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln vorrangig der Landwirtschaft vorbehalten. Und auch Schutzgebiete zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten bleiben ausgeschlossen.
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In den jetzt neu hinzukommenden Freiflächen für die Nutzung von Solarenergie können nach Angaben der Landesregierung pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt gefördert werden. Das entspricht einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar.
Die Fläche der benachteiligten Gebiete umfasst in Nordrhein-Westfalen gut 136.000 Hektar Ackerland und 175.000 Hektar Grünland. Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen rund 1,5 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzt. Knapp 420.000 Hektar sind Grünland.